⤸ ungerechtfertigte bereicherung or 62
Rechtsfolgen › Ungerechtfertigte Bereicherung ~ Die ungerechtfertigt erlangte Bereicherung ist grundsätzlich zurückzuerstatten OR 62 I Der Entreicherte hat als Gläubiger gegen den Bereicherten als Schuldner eine Forderung den sog Bereicherungsanspruch Der Bereicherungsanspruch hat gegenüber anderen Klagen subsidiären Charakter
Gesetzliche Grundlagen › Ungerechtfertigte Bereicherung ~ Art 62 OR A Voraussetzung I Im Allgemeinen 1 Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist hat die Bereicherung zurückzuerstatten
Ungerechtfertigte Bereicherung Kondiktion Schweizer ~ Bei der bösgläubigen unechten Geschäftsführung ohne Auftrag konkurriert der Anspruch auf Gewinnherausgabe Art 423 OR mit der ungerechtfertigten Bereicherung Art 62 ff OR welche nur den Wertersatz vorsieht welcher in der Regel tiefer ist Es lohnt sich demnach eher auf die Gewinnherausgabe zu klagen
Anspruchsvoraussetzungen › Ungerechtfertigte Bereicherung ~ Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung setzt voraus Eine Person wurde bereichert Eine andere Person wurde im selben Umfang entreichert die Bereicherung ist ungerechtfertigt ohne gültigen Rechtsgrund erfolgt Der Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung ist von einem Verschulden unabhängig Bereicherung Grundvoraussetzung für jeden Anspruch aus OR 62 ff ist dass
OR Art 62 Allgemeine Bestimmungen Die Wirkung der ~ OR » Allgemeine Bestimmungen » Die Wirkung der Obligationen » Die Enstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung Art 62 A Voraussetzung I Im Allgemeinen 1 Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist hat die Bereicherung zurückzuerstatten
15102 Rückerstattung wegen ungerechtfertigter Bereicherung ~ 1 Ungerechtfertigte Bereicherung Gemäss Art 62 Abs 1 OR hat wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist die Bereicherung zurückzuerstatten Diese Verbindlichkeit tritt nach Art 62 Abs 2 OR insbesondere dann ein wenn jemand ohne jeden gültigen Grund oder aus einem nicht verwirklichten oder
Art 6267 OR Die Entstehung aus ungerechtfertigter ~ Titel Art 6267 OR Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung Die Entstehung aus ungerechtfertigter Bereicherung Untertitel Band IV Obligationenrecht
§ 34 Forderung aus ungerechtfertigter Bereicherung OR 6267 ~ § 34 Ungerechtfertigte Bereicherung OR 6267 S 651 702 653 weshalb man nicht schadenersatzrechtliche Grundsätze auf das Bereicherungsrecht übertragen darf c Bereicherungsansprüche bestehen grundsätzlich unabhängig von der Frage weshalb die auszugleichende Bereicherung entstanden ist Insbesondere wird nicht vorausgesetzt dass der Bereicherte zur Entstehung der Bereicherung
Ursachen der Bereicherung › Ungerechtfertigte Bereicherung ~ Bereicherung durch Zuwendung des Entreicherten Praktisch in den meisten Fällen entsteht ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung aus einer Leistung des Entreicherten an den Bereicherten ohne gültigen Rechtsgrund OR 62 I Man spricht auch von einer sog Leistungskondiktion
Verjährung › Ungerechtfertigte Bereicherung ~ Sie beginnt zu laufen sobald der Entreicherte von seinem Anspruch Kenntnis erlangt Kenntnis des Anspruchs ist dann gegeben wenn der Verletzte keinen Anlass und keine Möglichkeit zu weiterer Abklärung sowie genügend Unterlagen zur Klageerhebung hat BGE 127 II 427
By : andi